top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Goldküsten Pfoten versichert Ihnen während der Betreuung Ihres Tieres eine individuelle, artgerechte und professionelle Betreuung und verpflichtet sich zur gewissenhaften Betreuung des anvertrauten Tieres.

Der Besitzer bestätigt alle notwendigen Impfungen regelmässig vorgenommen zu haben. Kranke und ansteckende Tiere können nicht betreut werden. Die Impfungen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten sind für alle Hunde obligatorisch. Die Impfungen Panleukopenie, Herpesvirus und Capicivirus sind für alle Katzen obligatorisch. Hier finden Sie das offizielle Impfschema für Hund und Katze von der SVK/ASMPA: https://www.svk-asmpa.ch/images/pdf/tierarzt/Impfempfehlungen_SVK_ASMPA.pdf Ein gutes Mittel gegen Zecken, Flöhe und Milben (z.B. Tablette oder Spot-on) ist notwendig und soll vom Besitzer übernommen werden. Laut den Schweizer Tierärzten und des ESCCAP, https://www.esccap.ch/, sollten alle Hunde und Freigänger Katzen jede 3 Monate entwurmt werden oder den Entwurmungstest. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt über Babebiose, Lungenwurm und Giardia. Bei Eintritt bitte den Impfausweis mitbringen. 

Ihr Tier wird bei Goldküsten Pfoten die bestmöglichste Betreuung erhalten was jedoch Verletzungen u/o Unfälle nicht gänzlich ausschliesst. Sollte Ihr Tier während einer Betreuung verunfallen oder erkranken, werden Sie umgehend informiert und mit Ihrem Einverständnis wird der Tierarzt aufgesucht. Normalerweise ist es die Tierarztpraxis Küsnacht, http://www.tierarztpraxiskuesnacht.ch/. Falls Goldküsten Pfoten sich im Tessin befindet, wird Ihr Tier zu Ticino Animal Hospital, https://www.ticinoanimalhospital.ch/de, in Manno gebracht. Die dafür anfallenden Kosten müssen von Ihnen übernommen werden. Ist der Besitzer oder sein Ansprechpartner für Notfälle nicht erreichbar, entscheidet die Betreuerin und der Tierarzt über die geeigneten Massnahmen. Bitte hinterlassen Sie eine Kontaktadresse und den Namen Ihres Tierarztes für eventuelle Notfälle.

Goldküsten Pfoten übernimmt keinerlei Haftung für Erkrankungen oder Verletzungen der Ihnen anvertrauten Tiere. Erkrankt ein Tier oder verletzt sich ein in ihrer Obhut befindliches Tier, ist Goldküsten Pfoten ermächtigt, einen vom Kunden genannten Tierarzt zu konsultieren. Der Aufwand von Goldküsten Pfoten, die Kosten der Behandlung sowie der Medikamente gehen zu Lasten des Eigentümers.

Schäden, welche während der Betreuungsdauer, von einem betreuten Tier verursacht werden, werden dem Tierbesitzer resp. dessen Hundehaftpflichtversicherung in Rechnung gestellt und der Besitzer haftet vollumfänglich dafür.

Goldküsten Pfoten übernimmt keine Haftung für das Erkranken Ihres Tieres oder für Schäden infolge Krankheit, Verletzungen, Unfall oder Ausreissen, sowie für den Verlust eines Tieres.

Absagen für die Tagesbetreuung, Halbtagesbetreuung und Spaziergang, die nicht innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden, werden mit dem vollen Betrag verrechnet. Absagen für die Ferienbetreuung, die nicht innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden, werden mit dem vollen Betrag verrechnet.

Kurzfristige Buchungen werden mit einem Zuschlag von CHF 15.00 verrechnet. Bei Tagesbetreuung, versteht sich eine kurzfristige Buchung weniger als 48 Stunden und bei Ferienbetreuung, weniger als 7 Tagen.

Alle Arten der Betreuung müssen im Voraus bezahlt werden. Nur für Stammkunden kann Ende des Monats eine Rechnung gestellt werden.

Die AGB's sind gültig ab dem 01.01.2021.

bottom of page